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»Reden über Probleme lässt Probleme wachsen. Reden über Lösungen lässt Lösungen wachsen.«
Das bringt Ihnen dieser Ratgeber zum Zwangsvollstreckungs-Stop, der garantiert wirkt …
»Ran an den Feind!«
Das ist mein persönliches Credo, wenn mich Betroffene danach fragen, wie sie bei einer Zwangsvollstreckung gegen sich am besten reagieren sollen. Sprich: Halten Sie die Stellung, und nutzen Sie zunächst alle Möglichkeiten, die Ihnen der Gesetzgeber ohnehin einräumt. Denn in den meisten Fällen bringen Sie die Maschinerie damit schon zum Stillstand.
Aber es gibt Situationen, in denen Ihnen der Boden unter Ihren Füßen zu heiß wird. Wo alles zu viel wird. Wo Sie dringend Luft und Zeit zum Nachdenken brauchen. Kurzum: Wo Sie einfach nur noch eins wollen: Bloß weg hier!
Dann ziehen Sie es doch durch – ziehen Sie um!
Gläubiger können gegen Sie nämlich nur dann einer Zwangsvollstreckung durchziehen, wenn sie in Deutschland offiziell gemeldet sind. Diese Tatsache klingt so banal, dass viele gehetzte Schuldner in ihrer Panik diesen Rettungsanker schlichtweg übersehen.
Ja, so simpel es klingt, so zutreffend ist es auch: keine bekannte Adresse – keine Zwangsvollstreckung!
Ich nenne es das Prinzip »Ab in die Karpaten!«. Und Sie wären beileibe nicht der Erste, den es genau dorthin zieht. Denken Sie nur kurz daran zurück, als sich die Handy Firma NOKIA vor einigen Jahren bei buchstäblich Nacht und Nebel vom Bochumer Acker gemacht hat. Mit seinem Blitz-Umzug nach Rumänien war das Unternehmen mit einem Schlag alle Zwangsvollstreckungs-Sorgen los.
Was spricht dagegen, dass Sie es genauso machen? Wobei »Karpaten« hier sinnbildlich für 26 Staaten in Mitteleuropa steht, die Sie bequem nutzen können.
Und sogar in Deutschland können Sie getrost alle paar Tage umziehen und umziehen und umziehen … Hase und Igel. Sie wissen schon. Denn hierzulande haben z.B. Gerichtsvollzieher exakt begrenzte Amtsbezirke. Ausschließlich dort dürfen sie tätig werden. Und die Übertragung von Zwangsvollstreckungs-Akten und Kompetenzen von einem Bezirk zum anderen dauert im überbürokratisiertren Deutschland jedes Mal Monate.
»Ja, gut und schön, aber darf man das denn?« Das bekomme ich immer wieder zu hören, wenn ich meine Kunden auf diesen Ausweg aus der Zwangsvollstreckung aufmerksam mache.
»Seit wann sind Schulden ein Verbrechen?«, frage ich zurück.
Klipp und klar: Es ist ganz legal, trotz Schulden innerhalb der gesamten EU (!) umzuziehen und so zum Beispiel eine Zwangsvollstreckung zuverlässig ins Leere laufen zu lassen. Niemand kann Sie daran hindern.
Allerdings gibt es bei so einem Schachzug einiges zu beachten. Unter anderem das: Können Sie ihren deutschen Personalausweis behalten? (Antwort: Ja, Sie können. Vorausgesetzt, Sie machen es ebenso wie einer meiner Kunden, dessen unglaublichen Coup Sie in meinem Buch nachlesen können.) Können Sie sich weiterhin um Ihrer Geschäfte kümmern? (Antwort: Ja, Sie können. Die Methoden dazu finden Sie in meinem Ratgeber.)
Natürlich lösen Sie durch einen Umzug nicht jene Probleme, aus denen die Zwangsvollstreckung gegen Sie erwachsen ist. Sie verschaffen sich durch einen Umzug jedoch eine Auszeit, eine Verschnaufpause. Und eine unfehlbare Tarnkappe.
Sie können diesen Gewinn an Zeit und Sicherheit nutzen, indem Sie sich aus einer unangreifbaren Tarnung heraus mit Ihrem Gläubiger in Verbindung setzen. Und da er Sie nicht mehr am Wickel hat, wird er rasch mit dem Spatz in der Hand zufrieden sein und der Taube auf dem Dach nicht mehr nachstellen. Sprich: Durch einen Umzug schaffen Sie allerbeste Voraussetzungen für einen mehr als attraktiven Schuldenschnitt.
Autor:Wolfgang Rademacher
Ausführung:Gebundenes Buch DIN A4
Großformat 32 x 22 cm, mit kostenloser CD-ROM
ISBN:978-3-935599-94-8
Autor:
Wolfgang Rademacher
Ausführung:
Gebundenes Buch DIN A4
Großformat 32 x 22 cm, mit kostenloser CD-ROM
ISBN:
978-3-935599-94-8
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